Aufgaben und Ziele

In den Vorstand werden von den Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretungen 12 Mitglieder gewählt. Die ARGE Vertrauenspersonen - Hamburger Wirtschaft verfolgt folgende Aufgaben:

 

  • Vorrangige Aufgabe ist die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen als Interessenvertretung der Beschäftigten mit Behinderung sowie derer, die von Behinderung bedroht sind.
     
  • Information der Mitglieder rund um die Belange ihrer Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung zu Themen aus den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit, Recht, Inklusion und Barrierefreiheit.
     
  • Der Vorstand unterstützt die Mitglieder in Einzelfällen betreffend ihrer Tätigkeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten mit einem Expertenrat.
     
  • Verleihung des "Inklusionspreises" in Kooperation mit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderterter Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Grundsätze
  • Sensibilisierung des Themas psychisch-erkrankte und Menschen mit Behinderungen
  • Sicherung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen durch regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen
  • Weiterentwicklung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes in der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Kontakte zur Politik und zu Verbänden intensivieren, um die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder von Menschen, die Behinderung bedroht sind, zu verbessern
  • Arbeitgeber für das Thema "Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft" sensibilisieren und gewinnen
  • Netzwerk mit Partnern und Mitgliedern pflegen sowie Informationen veröffentlichen
  • Öffentlichkeitsarbeit intensivieren und ausbauen
     
  • 2010 wurde von der ARGE Vertrauenspersonen - Hamburger Wirtschaft das Medium "HCP Journal" aufgelegt und kostenlos mittels Print- und Digitalausgaben verteilt. So ist es möglich mehr als 100.000 Kontakte zu Mitarbeiter/Innen einschließlich der Geschäftsführungen, den Betriebsräten, Personalabteilungen etc. herzustellen.
 
Forderungen
  • Rechte der schwerbehinderten Menschen im Erwerbsleben stärken
  • Die Stellung der schwerbehinderten Menschen analog zum Betriebsverfassungsgesetz ausbauen
  • Generelle Zuständigkeit der Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen
  • Stärkere Förderung von Auszubildenden mit Behinderungen
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – langfristig stärken und an der Umsetzung aktiv mitwirken. Eine Novellierung des Gesetzes aktiv unterstützen.
  • Sprachgebrauch in Zusammenhang mit behinderten Menschen durch positive Begriffe ersetzen
  • Wege zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Betriebe mit den Vertrauenspersonen unterstützen und verbessern

Kooperationspartner:

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